Konditionen Psychotherapie

Konditionen Praxis Körper Psychotherapie Georg Bandl

Kostenträger und Kostenbeiträge

Zur Abrechnung über Grundversicherung oder Zusatzversicherung

  •  Da ich seit dem 1. Juli 2022 Leistungen nach Art. 11b der Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV) erbringe, übernehmen einige Zusatzversicherungen meine Leistungen nicht mehr, als Bsp. Helsana und weitere Zusatzversicherungen, welche vermutlich bereits initial einen ärztlicher Verordnung bedurften zur Kostenübernahme via Zusatzversicherung.
  • Sollten Sie künftig meine Leistungen mittels ihrer Zusatzversicherung übernehmen zu wünschen, bitte klären Sie die Konditionen mit Ihrem Versicherungsanbieter direkt ab, ob dies noch möglich ist.
  • Sollten Sie künftig über die Grundversicherung mit mir Abrechnen zu wünschen, bitte besorgen Sie sich eine Anordnung für psychologische Psychotherapie bei Ihrem Hausarzt. Schreiben Sie mir eine Mail auf Bandl@fsp-hin.ch und ich werde Ihnen gerne das passende Anordnungsformular für meine Praxis in Biel oder Balsthal zusenden.
  • Für mehr Details zur Abrechnung über die Grundversicherung siehe nächstes Kapitel:

Grundversicherung

Neuregelung der psychologischen Psychotherapie im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP (Anordnungsmodell) Bestimmungen ab 1. Juli 2022:
Ab Juli 22 tritt neu in der Schweiz das Anordnungsmodell in Kraft. Dies bedeutet, dass meine psychotherapeutischen Leistungen künftig auch durch die obligatorische Gundversicherung beglichen werden. Bitte erkundigen Sie sich bei ihrer Krankenkasse bezüglich ihres Versicherungsschutzes für mehr Informationen.

Das Anordnungsmodell bedingt folgendes Vorgehen:
  • Für die Durchführung einer Psychotherapie braucht es die Anordnung Ihres Arztes / Ihrer Ärztin.
  • Sie konsultieren Ihren Arzt / Ihre Ärztin und besprechen mit ihm / ihr Ihr Anliegen.
  • Bei Ihrer Krankenkasse klären Sie im Vorfeld ab, ob die Leistungen für Psychotherapie weiterhin über Ihre Zusatzversicherung beglichen werden oder ob die Krankenkasse eine Anordnung wünscht.
  • Empfehlung: Lassen Sie sich von ihrer Krankenkasse schriftlich bestätigen, wenn keine Anordnung gewünscht wird.
  • Ist letzteres der Fall, werden die Kosten über die Grundversicherung abgerechnet.
  • In der Folge verfasst der Arzt / die Ärztin zuhanden der Krankenkasse und mir als Psychotherapeut eine Anordnung, in welcher der Grund für die Aufnahme einer Psychotherapie sowie die Diagnose enthalten ist.
  • Ab Datum der Anordnung kann die psychotherapeutische Arbeit aufgenommen werden.- Nach aktueller Stand gilt eine Verordnung für 15 Sitzungen, wobei dann eine weitere Verordnung für die nächsten 15 Sitzungen eingeholt werden muss. Nach 30 Sitzungen und bei weitere Indikation für eine psychotherapeutische Begleitung wird dann an eine Kostengutsprache bei Ihrer Krankenkasse eingeholt werden müssen.
Als eidgenössisch anerkannte Psychotherapeut bin ich im Psychologieberufsregister (PsyReg) aufgeführt. Damit ist ersichtlich, dass ich über einen eidgenössischen Fachtitel und die Berufsausübebewilligung im Kanton Bern und Solothurn verfüge.
Tarif Grundversicherung: Zum aktuellen Zeitpunkt wurde mit den Versicherungen und den Kantonen ein Tarif von 154.80 CHF / 60 Min. für die nächsten 2 Jahre gedacht als vorläufige  Übergangslösung verhandelt.

Rechnungsstellung
Eine weitere Änderung wird sein, dass ich ab dem 1. Juli, allen Klienten und Klientinnen, welche über die Grundversicherung und Zusatzversicherung abrechnen, meine Leistungen nicht mehr persönlich in Rechnung stellen werde. NEU werde ich die Leistungen durch die Schweizerische Ärztekasse in Rechnung stellen. Dieser Schritt wird mir meine Administration künftig erleichtern, ich werde Ihnen vor Ort bei Zeiten noch ein Informationsblatt diesbezüglich aushändigen. Bei Klienten, welche Selbstzahlung wünschen, z.B. im Rahmen einer Beratung oder Coachings stelle ich die Rechnung gerne weiterhin persönlich aus oder nach Wunsch und Absprache mit dem Klienten.

 

Zusatzversicherung

Meine psychotherapeutischen Dienstleistungen sind seit der Umstellung zum Anordnungsmodell nur noch teilweise von gewissen Zusatzversicherungen anerkannt. Bitte klären Sie, direkt mit Ihrer Zusatzversicherung ab, ob Sie meine Leistungen übernehmen, da ich seit dem 1. Juli 2022 Leistungen nach Art. 11b der Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV) erbringe,

 

Sollte Ihre Zusatzversichung nicht ärztliche Psychotherapie, übernehmen, übernimmt die Krankenkasse einen Teil des Honorars. Die Höhe und der Anteil der Kostenübernahme Ihrer Zusatzversicherung an der Therapie variiert unter den verschiedenen Versicherungsangeboten. Genauere Informationen erhalten Sie bei der Ansprechperson Ihrer Krankenkasse und auch unter folgendem Link (Krankenkassenbeiträge).

 

Beratungen, Coaching, Selbsterfahrung und Workshops sind in der Regel nicht Bestandteil des Leistungskataloges der Krankenkassen und werden privat verrechnet.

 

Selbstzahler

Sie können die Konsultationen auch selbst bezahlen und dies als Investition in Ihre persönliche Entwicklung und in Ihr Wohlbefinden betrachten. Begründete Sozialtarife oder Jugend- und Studententarife (142 CHF statt 180 CHF pro 60 Min.) sind nach Absprache möglich. 

 

Beratungen, Coaching, Selbsterfahrung und Workshops sind in der Regel nicht Bestandteil des Leistungskataloges der Krankenkassen und werden privat verrechnet.

 

Ratenzahlungen

Ich biete Ihnen die Möglichkeit Ihre gebuchten Dienstleistungen in für Sie gut tragbare monatlichen Raten à 12, 24, 36 , 48, 60 oder 72 Monaten zu bezahlen. Bei jedoch mind. 60 CHF Abzahlung pro Monat zu 0 % Zinsen.

 

Sollte Sie eine therapeutische Dienstleistung wünschen und eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, fallen somit für Sie in den ersten Monaten bis Jahren, je nach Modell und Versicherung, praktisch keine eigentlichen Zusatzkosten an.

 

Therapie, Beratung oder Coaching sollte Sie nicht noch zusätzlich finanziell belasten - somit können Sie sich ungestört und mit professioneller Unterstützung Ihrem eigentlich Grundanliegen widmen! Bitte kontaktieren Sie mich und ich werde Sie gerne dabei unterstützen einen für Sie stimmigen und zugeschnitten Finanzierungsplan für Ihr Anliegen zu erstellen.

 

Opferhilfe

Falls Sie Opfer eines Verbrechens (z.B. sexueller Missbrauch in der Kindheit, Vergewaltigung, Geiselnahme, Überfall, Stalking) sind, haben Sie die Möglichkeit, die Übernahme der Psychotherapiekosten im Rahmen des Opferhilfegesetzes zu beantragen.

 

Auch für Angehörige oder Hinterbliebene von Opfern bestehen beide Möglichkeiten der Kostenübernahme. Gerne stehe ich Ihnen für Fragen diesbezüglich zur Verfügung. Für weitere Informationen sehen Sie auf der Seite Opferhilfe Bern nach.

 

Unfallversicherung (SUVA)

Falls Sie einen Unfall hatten, werden die Kosten für eine Psychotherapie möglicherweise von der Unfallversicherung übernommen. für genauere Auskünfte kontaktieren Sie bitte Ihren Versicherungsberater. Der Kostensatz bei durch die SUVA finanzierte Abklärungen und Behandlung richtet sich nach dem Tarifvertrag und liegt bei CHF 35.50 pro Viertelstunde bzw. CHF 142.00 pro Stunde.

 

Invalidenversicherung (IV)

Die Invalidenversicherung bezahlt Psychotherapien bei PatientInnen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, wenn die Therapie unmittelbar der Eingliederung ins Erwerbsleben oder  der Behandlung von Geburtsgebrechen dient (Art. 12, 13 IVG). Der Kostensatz bei durch die IV finanzierte Abklärungen und Behandlung richtet sich nach dem Tarifvertrag und liegt bei CHF 35.50 pro Viertelstunde bzw. CHF 142.00 pro Stunde.

 

 


Honorar

Nach Schweizer Tarifempfehlungen FSP

Mein Honorar richtet sich nach den Tarifempfehlungen der Föderation für Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP.

 

Einzel- oder Paartherapie à 60 Min. (inklusiv Vor- und Nachbereitung der Sitzung und Leistungen in Abwesenheit, wie z.B. E- Mail- Begleitung nach Bedarf zwischen den Terminen)

 

 

180.‑

Einzel- oder Paartherapie à 90 Min. (inklusiv Vor- und Nachbereitung der Sitzung und Leistungen in Abwesenheit, wie z.B. E- Mail- Begleitung nach Bedarf zwischen den Terminen)

 

270.‑

 

Jugendliche und Studenten erhalten von mir einen reduzierten Tarif: 60 Min. für 142.- CHF resp. 90 Min. für 213.- CHF

 

Dieses Honorar betrifft alle Dienstleistungen, welche nicht durch die obligatorische Grundversicherung gedeckt werden.

Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten

 

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen. Dienstleistungen können nach Wunsch via Einzahlungsschein, vor Ort, via Überweisung oder auch hier Direkt Online mit diversen Kreditkarten oder PayPal beglichen werden. Wünschen Sie Ihre erhaltene Rechnung Direkt Online zu begleichen? Kaufen Sie einfach dafür die zu bezahlende Dienstleistung Einheiten (sichtbar auf Ihrer Rechnung) im Online- Shop ein und fügen Sie Ihre Rechnungsnummer als Vermerk im Bestellvorgang mit ein.

 

Ratenzahlungen: Ich biete Ihnen die Möglichkeit Ihre gebuchten Dienstleistungen in für Sie gut tragbare monatlichen Raten à 12, 24, 36 oder 48 Monate zu bezahlen. Sollte Sie eine therapeutische Dienstleistung wünschen und eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, fallen somit für Sie in den ersten Monaten bis Jahren, je nach Modell und Versicherung, praktisch keine eigentlichen Zusatzkosten an. Therapie, Beratung oder Coaching sollte Sie nicht noch zusätzlich finanziell belasten - somit können Sie sich ungestört und mit professioneller Unterstützung Ihrem eigentlich Grundanliegen widmen! Bitte kontaktieren Sie mich und ich werde Sie gerne dabei unterstützen einen für Sie stimmigen und zugeschnitten Finanzierungsplan für Ihr Anliegen zu erstellen.

 

Bitcoin und Kryptowährungen  ("Moderne trifft Diskretion")

Ich biete Ihnen die Möglichkeit Ihre gebuchten Leistungen bei mir auch mittels Kryptowährungen zu Tageskursen zu begleichen oder zu buchen. Vielleicht wünschen Sie nicht, dass z.B. für ein Telefonisches Beratungsgespräch ihre Daten erfasst werden, vielleicht suchen Sie auch nur nach alternativen Anlagestrategien ihre Kryptowährung in Ihre Selbstentwicklung oder Projektideen zu investieren. Bei Wunsch ein Angebot mittels Kryptowährungen zu buchen, bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf und ich werde Ihnen meine Wallet- ID für den Transfer gerne zusenden.

 

Ganz nach dem Motto: "Wir sind Veränderung - Die Welt Verändert sich - Warum Wir Uns Nicht mit?"

 

Dieses Angebot betrifft nur gebuchte Dienstleistungen bei mir, ausgeschlossen davon sind die Produkte des Online- Shops.

 


Termine

Termine buchen und anfragen

Termine für Dienstleistungen können Sie wie folgt buchen oder anfragen:

Bitte Hinterlassen Sie im Falle eine Nachricht, ich werde mich bei Ihnen innert 24 Std. (Werktags) melden.

 

Keine Wartefristen

Sind Sie an einem zeitnahen Erstgespräch oder einer Dienstleistung interessiert? Bei Anfrage oder nach Buchung kann ich Ihnen in der Regel 2 Terminvorschläge innerhalb der nächsten 7 Tage zur Auswahl anbieten.  So muss niemand lange Warten, wenn es einmal dringend ist. Erstgespräche oder dringende Termine werden Ihnen zu den normalen Konditionen in Rechnung gestellt.

 

Termine zu Randzeiten

Termine zu Randzeiten (17 bis 19 Uhr Werktags) oder auch ausserordentliche Termine (z.B. via Telefon) sind nach Absprache und Vereinbarung zu den normalen Konditionen möglich. So müssen Sie für einen Termin bei mir auch nicht Extra von der Arbeit frei nehmen.

 

Terminabsagen

Bitte informieren Sie mich zu meinen Sprechzeiten und dies mindestens 24 h vorher, wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können. Sie sparen sich damit dessen Berechnung.

 

Bandl - Praxis für Körperpsychotherapie - Biel